Um eine Arbeitserlaubnis für Deutschland zu erhalten, müssen Staatsangehörige der Republik Türkei im Rahmen eines nationalen Visums einen Antrag stellen. Wenn die betreffende Person nicht über eine gültige Staatsangehörigkeit (Europäische Union oder Europäischer Wirtschaftsraum oder Schweiz) verfügt, ist das erforderliche Visum das Deutsche Arbeitsvisum.
Anträge für das Deutsche Arbeitsvisum werden bei den deutschen Konsulaten oder der Deutschen Botschaft gestellt, die in dieser Angelegenheit die einzigen zuständigen Stellen sind. Um einen Visumantrag zu stellen, müssen Sie ein Angebot von einem Arbeitgeber in Deutschland erhalten haben oder sich mit einem auf eigene Faust gefundenen Arbeitsplatz geeinigt haben.
Die Bundesrepublik Deutschland hat für antragstellende ausländische Staatsangehörige aus Drittstaaten bestimmte Einschränkungen eingeführt. Wenn Sie nicht die deutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedstaates besitzen, gelten Sie als Drittstaatsangehöriger. Staatsangehörige der Republik Türkei, die auf eigene Faust eine Arbeitsstelle gefunden haben, müssen die dortigen Voraussetzungen erfüllen, und die gefundene Arbeitsstelle muss den von den deutschen Behörden festgelegten Kriterien entsprechen.
Wenn es für die von Ihnen in Deutschland gefundene Stelle in der Region keinen geeigneten deutschen Bewerber oder Bewerber eines anderen vorrangberechtigten Landes (Europäische Union oder Europäischer Wirtschaftsraum oder Schweiz) gibt, können Sie die gefundene Stelle antreten und dort arbeiten. Wenn Sie als türkischer Staatsbürger in Deutschland studiert haben, erhalten Sie eine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis, sofern Sie innerhalb von 18 Monaten nach Ihrem Abschluss eine Ihrer Qualifikation entsprechende Stelle finden.
Wenn Sie nach Abschluss Ihres Studiums in die Türkei zurückgekehrt sind, haben Sie Anspruch auf ein 6-monatiges Visum, um in Deutschland eine Arbeitsstelle zu finden. Wenn Sie innerhalb dieser 6 Monate eine Ihrer Qualifikation entsprechende Stelle finden und über ausreichende finanzielle Mittel für Ihren Lebensunterhalt in dieser Zeit verfügen, können Sie bei der Ausländerbehörde in Deutschland einen Antrag auf eine arbeitsplatzbezogene Aufenthaltserlaubnis stellen. Wenn Ihr Arbeitsbereich Informationstechnologie oder Ingenieurwesen betrifft, verlangt Deutschland von Ihnen keinen Sprachnachweis. Liegt Ihr Arbeitsbereich jedoch außerhalb dieser Berufe, müssen Sie bei der Beantragung des Deutschen Arbeitsvisums einen Sprachnachweis vorlegen.
Um das Deutsche Arbeitsvisum beantragen zu können, muss Ihr in der Türkei erworbenes Universitätsdiplom, sofern vorhanden, dem Diplom einer deutschen Universität gleichwertig sein. Wenn Sie Ihre Ausbildung im Ausland abgeschlossen haben;
- muss die Tätigkeit, die Sie ausüben möchten, in der aktuellen Positivliste bzw. Whitelist der Bundesagentur für Arbeit aufgeführt sein.
- muss die Stellenanzeige, auf die Sie sich bewerben bzw. beworben haben, bei der Jobbörse der Bundesagentur für Arbeit gemeldet worden sein.
Die Gleichwertigkeit Ihrer an der Universität erworbenen Berufsausbildung mit der deutschen Berufsausbildung muss festgestellt worden sein. Das nach diesem Feststellungsverfahren ausgestellte Dokument muss bei der Antragstellung vorgelegt werden.
Wenn die Dauer Ihres beabsichtigten Aufenthalts zum Arbeiten in Deutschland 90 Tage nicht überschreitet, können Sie dies entsprechend durchführen.
Erforderliche Unterlagen für das Deutsche Arbeitsvisum
Um das Deutsche Arbeitsvisum zu beantragen, müssen Sie, wenn Ihre Arbeitsdauer 90 Tage überschreitet, einen Antrag auf ein langfristiges Nationales Visum (Typ D) stellen. Bei Ihrem Antrag auf das Nationale Visum (Typ D) müssen Sie zusätzlich zu den für diesen Visumtyp erforderlichen Unterlagen mit weiteren von Ihnen vorzubereitenden Unterlagen belegen, dass Sie zu Arbeitszwecken einreisen. Die für das Deutsche Arbeitsvisum erforderlichen Unterlagen sind:
- Antragsformular: Das für das Deutsche Arbeitsvisum auszufüllende Antragsformular muss vom Antragsteller vollständig und in deutscher Sprache ausgefüllt werden. Bei fehlenden Angaben im Antragsformular wird Ihr Antrag als ungültig betrachtet. Die Unterschrift im Antragsformular muss vom Antragsteller selbst geleistet werden. Dieses Formular ist ein mehrseitiges, ausführliches Formular, das detaillierte Angaben erfordert. Wenn Sie sich bezüglich des Ausfüllens des Antragsformulars mit unserem Vertreter des Visa-Zentrums Deutschland in Verbindung setzen, kann Ihnen eine Beratung angeboten werden. Das Antragsformular für das deutsche Nationale Visum finden Sie im Bereich Formulare und Anträge auf unserer Seite Visa-Zentrum Deutschland, außerdem können Sie es auf der offiziellen Website des Deutschen Konsulats abrufen.
- Reisepass: Der bei der Beantragung des Deutschen Arbeitsvisums erforderliche Reisepass muss mindestens noch 1 Jahr gültig sein. Falls der Antragsteller keinen Reisepass besitzt, muss er die für den Reisepassantrag erforderlichen Unterlagen beschaffen und sich bei der Passabteilung der Polizeidirektion in seiner Provinz oder seinem Landkreis bewerben. Passanträge können Sie auch online stellen.
- 2 Passfotos: Die geforderten biometrischen Fotos müssen aktuell sein und dürfen höchstens 6 Monate alt sein, zudem müssen sie den biometrischen Anforderungen entsprechen. Die biometrischen Fotos müssen im Format 35 x 45 Millimeter aufgenommen werden. Die antragstellende Person muss frontal fotografiert werden, ohne dass ihr Gesicht durch Accessoires verdeckt wird oder Haare ins Gesicht fallen. In manchen religiösen Fällen kann das Deutsche Konsulat Ausnahmen machen, jedoch dürfen auch in solchen Fällen die Augen nicht verdeckt sein.
- Kopie des Personalausweises: Eine Kopie des Personalausweises der antragstellenden Person, die Vorder- und Rückseite deutlich zeigt.
- Ausführlicher Auszug aus dem Zivilregister mit allen Familienstandsdaten: Dieses Dokument muss die persönlichen Daten und sämtliche Vorgänge des Zivilregisters der Person, die das Deutsche Arbeitsvisum beantragt, vollständig enthalten. Der Abschnitt „Anmerkungen“ im Registerauszug muss vollständig ausgefüllt sein. Zu den Angaben, die in diesem Dokument nicht fehlen dürfen, gehören unter anderem:
- Frühere Eheschließungen,
- Identitätsdaten der eigenen Kinder,
- Scheidungen,
- Angaben zu Mutter und Vater: Hierzu gehören Angaben wie Ihre eigene Staatsangehörigkeit. Wenn diese Angaben fehlen, wird Ihr Antrag als ungültig betrachtet. Sollten in Ihrem ausführlichen Zivilregisterauszug diese Angaben enthalten sein, kann das Deutsche Konsulat von Ihnen zusätzliche Unterlagen zu diesen Angaben verlangen. Wenn die antragstellende Person weiblich ist, muss auch der Registerauszug mit dem früheren Familiennamen vorgelegt werden. Die einzige zuständige Stelle, bei der türkische Staatsbürger dieses Dokument erhalten können, sind die Standesämter (Nüfus Müdürlüğü).
- Meldebescheinigung des Antragstellers: Es muss eine Meldebescheinigung des in der Türkei wohnhaften Antragstellers vorgelegt werden. Dieses Dokument wird auch beim Ausfüllen des Antragsformulars für den Familiennachzug nach Deutschland benötigt. Die Meldebescheinigung wird vom Antragsteller beim für seine Wohnadresse zuständigen Ortsvorsteher (Muhtarlık) bezogen.
- Krankenversicherung: Die bei der Beantragung des Deutschen Arbeitsvisums vorzulegende Krankenversicherung muss ein aktuelles Datum haben und mindestens 3 Monate gültig sein. Wenn Sie sich mit dem Visa-Zentrum in Verbindung setzen, wird man Ihnen hierzu behilflich sein.
- Lebenslauf mit Darstellung der beruflichen Entwicklung, Zeugnisse, Diplome, Arbeitsvertrag usw. (mit deutschen Übersetzungen)
- Konkretes Stellenangebot mit folgenden Angaben (zum Beispiel: Arbeitsvertrag)
- Arbeitgeber in Deutschland (Name, Adresse)
- Arbeitsort in Deutschland (Postleitzahl)
- Stellenanzeige und Tätigkeitsbeschreibung
- Beschäftigungsart: Vollzeit oder Teilzeit
- Jährliches Bruttogehalt in Euro
- Ausländisches Hochschuldiplom (nach Möglichkeit mit dem oben genannten ANABIN-Auszug) oder
- Im Ausland erworbenes Berufsausbildungszeugnis und Anerkennungsbescheid oder
- In Deutschland erworbenes Berufsausbildungszeugnis
- Falls für den Beruf erforderlich: Erteilung der Berufsausübungserlaubnis oder eine Bestätigung, dass diese erteilt wird (zum Beispiel: die gemäß § 10 der Bundesärzteordnung erteilte Erlaubnis zur Ausübung des Arztberufs)
- Handelsregistereintrag oder ein vergleichbares, vom Unternehmen in Deutschland ausgestelltes Dokument
Gibt es eine Sprachvoraussetzung für das Deutsche Arbeitsvisum?
Das Deutsche Arbeitsvisum ist einer der Schritte, die Sie auf dem Weg zur Aufenthaltserlaubnis durchlaufen müssen. Auf dem Weg zur Aufenthaltserlaubnis verlangt Deutschland von Ihnen mindestens das Sprachniveau A1. Um nachzuweisen, dass Sie über dieses Niveau verfügen, müssen Sie an von Deutschland anerkannten Sprachkursen teilnehmen und die entsprechenden Prüfungen erfolgreich ablegen. Wenn Sie die A1-Zertifikatsprüfung erfolgreich bestehen, stellt die Institution Ihnen das A1-Sprachzertifikat aus. Die Institutionen, bei denen Sie dieses Zertifikat erwerben müssen, sind das Goethe-Institut und die ÖSD. Um zu erfahren, was Sie tun müssen, um das A1-Zertifikat zu erhalten, sowie die Kurszeiten und Prüfungstermine, können Sie die offiziellen Websites der Institutionen besuchen.
Was ist das für das Deutsche Arbeitsvisum erforderliche A1-Zertifikat?
Das A1-Prüfungszertifikat, das Sie bei Ihren Anträgen vorlegen müssen, zeigt, dass Sie über grundlegende Deutschkenntnisse verfügen. Wenn Sie über ein Sprachzertifikat auf A1-Niveau verfügen, können Sie während Ihres Aufenthalts in Deutschland die dort geführten Alltagsgespräche verstehen und darauf antworten, sofern langsam und deutlich gesprochen wird. Wenn Ihre Deutschkenntnisse dem A1-Niveau entsprechen, wird Ihnen dieses Niveau bei der Arbeit oder an Orten, an denen fließend Deutsch gesprochen wird, keinen großen Nutzen bringen.
Deutschland verlangt von Ihnen für den Visumantrag ein Sprachzertifikat auf A1-Niveau, jedoch hat der Arbeitgeber, bei dem Sie sich bewerben, das Recht, ein Sprachniveau von B1 oder C1 zu verlangen. Diese Anforderung hängt von den vom Arbeitgeber festgelegten Kriterien ab. Die Prüfung, die Sie ablegen müssen, um das A1-Zertifikat zu erhalten, besteht aus mehreren Teilen und ist eine einfache Prüfung, die Sie bei Teilnahme an einem Kurs nicht vor größere Schwierigkeiten stellen wird. Wenn Sie keine Deutschkenntnisse haben und gerade erst anfangen, Deutsch zu lernen, empfehlen wir Ihnen, an Kursen teilzunehmen, andernfalls ist die Wahrscheinlichkeit, die Prüfung zu bestehen, recht gering.
Die A1-Zertifikatsprüfung besteht aus 4 Teilen. Diese sind Lesen, Schreiben, Hören und Sprechen. Um das A1-Zertifikat zu erhalten, müssen Sie in diesen genannten Teilen ausreichende Punktzahlen erzielen und erfolgreich abschneiden.
Wie erhält man das für das Deutsche Arbeitsvisum erforderliche A1-Prüfungszertifikat?
Die für Anträge auf das Deutsche Arbeitsvisum erforderliche A1-Prüfung ist die deutsche Sprachprüfung, bei deren Bestehen das A1-Zertifikat ausgestellt wird, das grundlegende Deutschkenntnisse bescheinigt. Das A1-Prüfungszertifikat, das Personen, die einen Antrag auf das Deutsche Arbeitsvisum stellen möchten, erhalten müssen, ist für die Anträge auf das Deutsche Arbeitsvisum nur dann gültig, wenn es bei bestimmten, vom Deutschen Konsulat anerkannten Institutionen erfolgreich abgelegt und dort ausgestellt wurde. Diese Institutionen sind das Goethe-Institut und die ÖSD.
Zertifikate, die von anderen als diesen Institutionen vorgelegt werden, werden vom Deutschen Konsulat keinesfalls anerkannt. Das Original des von Ihnen erworbenen Zertifikats muss bei der Antragstellung vorgelegt werden.
Deutsches Arbeitsvisum und Blaue Karte
Staatsangehörige von Ländern, die nicht Mitglied der Europäischen Union sind, benötigen, wenn sie in Deutschland eine Arbeitsstelle gefunden haben, um nach Deutschland einreisen zu können, ein Deutsches Arbeitsvisum. Diese Personen können seit dem 1. August 2012 einen Antrag auf die Blaue Karte stellen, die Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis bietet.
Eine weitere Voraussetzung für die Beantragung der Blauen Karte ist ein Mindestjahreseinkommen von 44.800 Euro. Personen, die als Ärzte oder im Bereich der Naturwissenschaften und Informationstechnologie arbeiten werden, dürfen jedoch auch bei einem niedrigeren Jahreseinkommen zum Arbeiten nach Deutschland einreisen. Für diese Personen muss das jährliche Mindesteinkommen 34.944 Euro betragen. Inhabern der Blauen Karte wird nach 33 Monaten eine Niederlassungserlaubnis erteilt, die eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis bedeutet.
Gefragte Berufe
Welche Berufsgruppen haben also die besseren Chancen? Diese Frage beantwortet Erik Benkendorf, stellvertretender Pressesprecher der Regionaldirektion Berlin-Brandenburg der Bundesagentur für Arbeit: Nach derzeitigem Stand haben qualifizierte Fachkräfte und Spezialisten im Bereich der Informationstechnologie tatsächlich sehr gute Chancen, hier eine Stelle zu finden. Denn meiner Meinung nach gibt es in Deutschland nicht genügend qualifiziertes Personal im Ingenieurwesen. Solange es an solchen Fachkräften mangelt, haben Nicht-EU-Bürger die Chance, auf dem deutschen Arbeitsmarkt Fuß zu fassen. Die Beschäftigung von Personen aus anderen Berufsgruppen in Deutschland hängt hingegen von ihrer Qualifikation und der Nachfrage des Arbeitgebers ab.
Voraussetzungen für die Blaue Karte
Unabhängig vom Beruf muss ein türkischer Staatsbürger, der in Deutschland arbeiten möchte, bereits in der Türkei eine Arbeitsstelle gefunden haben, bevor er einreist. Die Anforderungen an qualifizierte Fachkräfte, etwa im Bereich Informationstechnologie oder Ingenieurwesen, ähneln sich weitgehend. Diese Personen müssen für die Arbeit in Deutschland nicht zwingend Deutsch sprechen.
Andere Berufsgruppen
Ärzte, die eine Arbeitserlaubnis für Deutschland möchten, müssen neben der Anerkennung ihres Diploms auch eine gesonderte Genehmigung des zuständigen Gesundheitsamtes einholen. Auch Köche zählen zu den qualifizierten Fachkräften. Allerdings weist der stellvertretende Pressesprecher der Regionaldirektion Berlin-Brandenburg der Bundesagentur für Arbeit, Herr Benkendorf, darauf hin, dass es aufgrund der hohen Zahl der in Deutschland lebenden Türken nicht einfach ist, aus der Türkei als Koch einzureisen.
Für qualifizierte Fachkräfte mit anerkanntem Diplom, für Computerspezialisten sowie für Personen, die bei einem in Deutschland ansässigen Unternehmen in leitender Position beschäftigt werden sollen, ist die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit erforderlich, damit sie im Land arbeiten dürfen. Für Führungskräfte auf hoher Ebene und hochqualifiziertes Personal ist hingegen keine Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit notwendig. Auch für Personen, die zu wissenschaftlichen Forschungszwecken oder zur Lehre an einer Universität nach Deutschland kommen möchten, ist keine Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit erforderlich.
Ein türkischer Staatsbürger, der in Deutschland eine Arbeitsstelle gefunden hat, benötigt zunächst ein Visum, um in das Land einreisen zu können. Die Bundesagentur für Arbeit prüft dabei, ob es für die betreffende Stelle bereits jemanden gibt, der in Deutschland arbeiten könnte. Eine der wichtigsten Voraussetzungen dafür, dass ein Staatsbürger eines Nicht-EU-Landes in Deutschland arbeiten darf, ist, dass in Deutschland oder innerhalb der Europäischen Union niemand vorhanden ist, der diese Stelle besetzen könnte.
Was ist nach der Ankunft in Deutschland zu tun?
Nach Abschluss der entsprechenden Prüfungen kann das Visum erteilt werden, sofern die notwendigen Voraussetzungen erfüllt sind. Erik Benkendorf von der Bundesagentur für Arbeit empfiehlt, dass Personen, die mit diesem drei Monate gültigen Visum nach Deutschland einreisen, sich so schnell wie möglich an die zuständige Ausländerbehörde wenden sollten, um eine Aufenthaltserlaubnis zu beantragen.
Benkendorf erklärt, dass die Ausländerbehörde prüft, ob die Wohnverhältnisse angemessen sind und ob im Rahmen des Arbeitsvertrags ein ausreichendes Gehalt gezahlt wird, das für den Lebensunterhalt – gegebenenfalls auch für den der übrigen Familienmitglieder – ausreicht. Nach diesen Prüfungen wird die Aufenthaltserlaubnis entsprechend der Laufzeit des Arbeitsvertrags erteilt. Zunächst wird die Aufenthaltserlaubnis für höchstens drei Jahre ausgestellt. Zudem ist keine separate Arbeitserlaubnis für Deutschland erforderlich. Auf der Aufenthaltserlaubnis befindet sich ein Vermerk, der die Arbeitserlaubnis bestätigt. Diese Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis kann jedoch auf einen bestimmten Beruf, Arbeitgeber oder eine bestimmte Stadt beschränkt sein.
Die Situation der Ehepartner
Personen, die zum Arbeiten nach Deutschland kommen, können ihre Ehepartner und Kinder mitbringen. Eckhard von Zengen, Berater der Berliner Senatsverwaltung für Migration und Integration, weist jedoch darauf hin, dass die Bedingungen für die Einreise von Ehepartnern und Kindern je nach Tätigkeit des Arbeitnehmers unterschiedlich sind: Für Hochschulabsolventen ist es wesentlich einfacher, ihre Ehepartner mitzubringen.
Die Botschaft kann in solchen Fällen eigenständig entscheiden, ohne die Ausländerbehörde zu konsultieren. Dies gilt insbesondere für Personen, die von deutschen Organisationen entsandt werden. Auch Kinder können problemlos nach Deutschland einreisen. In manchen Fällen kommt eine angestellte Person – etwa jemand, der in der Industrie arbeiten wird – zunächst allein und stellt später einen Antrag, um den Ehepartner nachzuholen. Ehepartnern von in Deutschland tätigen qualifizierten Fachkräften, Führungskräften und Wissenschaftlern wird zusammen mit der Aufenthaltserlaubnis auch eine befristete Arbeitserlaubnis für Deutschland erteilt.
